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  • Arbeitsgruppen

    Die allgemeinen Aufgaben der Arbeitsgruppen sind folgende:

    • Beobachtet die rechtlichen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen auf diesem Arbeitsgebiet
    • Beurteilt regelmässig den Handlungsbedarf für die Datenschutzbeauftragten im Allgemeinen, für privatim im Besonderen
    • Unterbreitet dem Büro Vorschläge für das weitere Vorgehen, insbesondere: zur Mitarbeit in Gremien, zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Behandlung an Veranstaltungen, zu Verlautbarungen (Vernehmlassungen, Resolutionen, usw.)
    • Erstattet dem Büro regelmässig Bericht, mindestens aber zweimal jährlich rechtzeitig vor den Plenumssitzungen
    • Kann mit weiteren Aufgaben betraut werden
    • Kann externe Personen beiziehen (unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Büro, wenn der Beizug mit Kostenfolgen verbunden ist)

    AGX - Gesundheit
    AG Europarecht
    AG Öffentlichkeitsprinzip
    AG ICT