Die allgemeinen Aufgaben der Arbeitsgruppen sind folgende:
- Beobachtet die rechtlichen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen auf diesem Arbeitsgebiet
- Beurteilt regelmässig den Handlungsbedarf für die Datenschutzbeauftragten im Allgemeinen, für privatim im Besonderen
- Unterbreitet dem Büro Vorschläge für das weitere Vorgehen, insbesondere: zur Mitarbeit in Gremien, zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Behandlung an Veranstaltungen, zu Verlautbarungen (Vernehmlassungen, Resolutionen, usw.)
- Erstattet dem Büro regelmässig Bericht, mindestens aber zweimal jährlich rechtzeitig vor den Plenumssitzungen
- Kann mit weiteren Aufgaben betraut werden
- Kann externe Personen beiziehen (unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Büro, wenn der Beizug mit Kostenfolgen verbunden ist)
AGX - Gesundheit
AG Europarecht
AG Öffentlichkeitsprinzip
AG ICT
