Datenschutz und Arztgeheimnis mit SwissDRG

«SwissDRG: Datenschutz und Arztgeheimnis in Spitälern im Rahmen der Rechnungsstellung nach dem neuen pauschalen Vergütungssystem»

Das System der Abrechnung von Leistungen von Spitälern mittels Fallkostenpauschalen (SwissDRG), das auf 2012 eingeführt wird, hat zur Folge, dass die Krankenversicherer künftig weniger medizinische Informationen über die Patientinnen und Patienten benötigen. Da mittels Fallpauschalen abgerechnet wird, ist für die Rechnungsstellung der Spitäler an die Krankenversicherer keine systematische Weitergabe von detaillierten Diagnosen und Prozeduren erforderlich. Die Frage, ob die Fälle den Fallgruppen korrekt zugewiesen werden, wird im Rahmen einer Kodierrevision überprüft. Für die Kodierrevision ist kein Personenbezug der Daten nötig; sie kann mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten erfolgen (weiterlesen).

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