Bern, 15.12.2022 – Wahlen und Abstimmungen auf allen föderalen Stufen der Schweiz spielen sich in der globalen Realität der Digitalisierung ab. Die Akteure der politischen Meinungsbildung nutzen deren Potentiale, um ihre Botschaften bei den Stimmberechtigten möglichst adressatenspezifisch abzusetzen. Dies ist mit hohen Risiken für die Selbstbestimmung und Privatsphäre der Betroffenen verbunden. Ein aktualisierter Leitfaden sorgt rechtzeitig vor den Eidgenössischen Wahlen 2023 für Orientierung.
Wer Daten im Kontext von Wahlen und Abstimmungen bearbeitet, muss sich bewusst sein, dass Informationen zu politischen und weltanschaulichen Ansichten sowohl im geltenden, als auch im neuen Bundesgesetz über den Datenschutz als besonders schützenswert eingestuft werden. Das neue Gesetz wird am 1. September 2023 – also kurz vor Durchführung der anstehenden eidgenössischen Erneuerungswahlen – in Kraft treten.
Mit der Aktualisierung ihres Leitfadens unterstreichen der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) insbesondere die herausragende Bedeutung, die dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz im Kontext mit Wahlen und Abstimmungen zukommt: Die Stimmberechtigten haben ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, aufgrund welcher digitaler Bearbeitungsmethoden und Technologien sie angesprochen werden.
Leitfaden Wahlen und Abstimmungen – Aktualisierung Dezember 2022