Der Einsatz biometrischer Verfahren darf nur im Rahmen verfassungsmässiger Grundsätze erfolgen. Die Erfassung biometrischer Daten ist an enge Zweckbindungsregeln zu knüpfen – auch auf technischer Ebene muss sichergestellt werden, dass diese eingehalten werden
privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, legt einen Leitfaden zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von biometrischen Verfahren vor.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die biometrischen Merkmale und stellt die Funktionsweise von biometrischen Verfahren vor.
In einem zweiten Teil weist die Publikation auf die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen hin und enthält zahlreiche Beispiele aktueller Anwendungen mit ihren datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Im Anhang enthält der Leitfaden eine Checkliste zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von biometrischen Projekten im öffentlich-rechtlichen Bereich
Den Leitfaden können Sie hier als PDF herunterladen.