LEITFADEN der Datenschutzbehörden zur Anwendung des Datenschutzrechts auf die digitale Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz

Auch eidgenössische Wahlen und Abstimmungen werden von den Kantonen durchgeführt. Die US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen haben gezeigt, dass die digitalisierte Welt neue Möglichkeiten zur gezielten Einflussnahme auf Wählerinnen und Wähler und Abstimmende bietet. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an politische Parteien und Interessengruppen sowie an deren digitale Werber. Diesen – im Wesentlichen dem privaten Datenschutzrecht unterstehenden – Akteuren sollen die Rahmenbedingungen für die digitale Einflussnahme gezeigt werden. Die für die Durchführung der Wahlen und Abstimmungen zuständigen staatlichen Stellen sind einerseits als Ansprechpersonen der Parteien und Interessegruppen in der Pflicht. Sie müssen andererseits beurteilen können, was ein Bekanntgeben von bei ihnen verfügbaren Dateien bewirken kann.

Sie finden den durch die Datenschutzbehörden von Bund (EDÖB) und Kantonen (privatim) erstellten Leitfaden hier.

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