Nationaler Aktionsplan Radikalisierung – Datenschutzbeauftragte einbeziehen!

Am 4. Dezember 2017 haben Bund, Kantonen und Gemeinden den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus vorgestellt. Er enthält 26 Massnahmen. Zum Teil können diese auf laufenden Bemühungen aufbauen, zum Teil müssen erst noch gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, unterstützt den vorgelegten Aktionsplan grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass generell bei jedem Informationsaustausch die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundes- bzw. kantonalen Rechts einzuhalten sind. privatim fordert deshalb die Verantwortlichen von Bund und Kantonen auf, die Datenschutzbeauftragten frühzeitig in die Umsetzungsprozesse einzubeziehen. Es reicht nicht aus, die verschiedenen Konferenzen der Fachdirektoren, wie zum Beispiel die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) oder die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), zur Vernehmlassung einzuladen. Diese holen Stellungnahmen in aller Regel einzig innerhalb ihres Fachbereiches ein. Damit bleiben die Datenschutzbehörden und Datenschutzanliegen aussen vor.

Zur Website des Sicherheitsverbundes Schweiz:
www.svs.admin.ch/de/home.html

Zum Nationalen Aktionsplan:
www.svs.admin.ch/content/svs-internet/de/medieninformationen/medienmitteilungen.detail.nsb.html/69082.html

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