Nach dem Krankenversicherungsgesetz haben die Kantone bei stationären Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindestens 55 Prozent des entstandenen Rechnungsbetrages zu übernehmen. privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, hat in diesem Zusammenhang über ihre Mitglieder bei den kantonalen Gesundheitsbehörden eine Erhebung durchgeführt. Ziel war es, einen Überblick über die Modalitäten des Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern, den Spitälern und Kliniken, und den kantonalen Gesundheitsbehörden zu erhalten.
Rechnungskontrolle bei stationär erbrachten Leistungen
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