Am 20. Dezember 2019 beschliesst nach dem Bundesrat auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die neue E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Jahre 2020–2023. Damit soll weiterer Schub in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen gebracht werden. Hierfür werden personelle und finanzielle Ressourcen auf allen Staatsebenen gesprochen.
Die Digitalisierung der Verwaltung bringt neue Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen. Mit den Grundsätzen «Digital first» und «Once only» und der gemeinsamen Datenverwaltung über alle Staatsebenen hinweg werden neue Risiken geschaffen. Die Digitalisierung der Verwaltung wird aber nur erfolgreich sein, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden kann. Es wird entscheidend sein, dass auch in der digitalen Verwaltung der Schutz ihres Grundrechts auf Datenschutz und auf informationelle Selbstbestimmung garantiert ist.
Die Projektleitenden der zunehmend komplexen Digitalisierungsprojekte brauchen für die anspruchsvollen Datenschutzfragen kompetente Ansprechpartner. Dafür sind die Datenschutzbehörden da. Nur fehlen ihnen die dazu notwendigen Ressourcen. Im Juni 2018 hat privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, auf die prekäre Ressourcensituation bei der Mehrheit der Kantone hingewiesen. Auch die Empfehlungen im Anschluss an die Schengen-Evaluation 2018 halten den Finger u.a. auf diesen wunden Punkt.
Zwar haben in einzelnen Kantonen zaghafte Aufstockungen bei den Ressourcen der Datenschutzbehörden stattgefunden oder sind geplant. In der grossen Mehrheit der Kantone genügen diese Ressourcen aber weiterhin in keiner Weise für die Erfüllung der Aufgaben der Datenschutzbehörden.
privatim nimmt deshalb die Verabschiedung der E-Government-Strategie 2020–2023 zum Anlass, einmal mehr darauf hinzuweisen: Digitalisierung braucht Vertrauen. Datenschutz schafft Vertrauen. Datenschutz braucht kompetente, unabhängige und wirksame Datenschutzbehörden. Und dazu brauchen diese die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
Die Datenschutzbeauftragten werden aufgefordert, den Ressourcenbedarf in den Kantonen anzumelden. Die Parlamente werden aufgefordert, in den Budgets der Datenschutzbehörden die für die Erfüllung von deren gesetzlichen Aufgaben notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu bewilligen.
Bern, 18. Dezember 2019
Ansprechpersonen
(deutsch): Beat Rudin, Präsident von privatim, +41 61 201 16 40, beat.rudin@dsb.bs.ch
(französisch): Christian Flückiger, Mitglied des Büros von privatim,
+41 32 420 90 90, christian.flueckiger@ppdt-june.ch
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