Vernehmlassung Carrier Sanctions und API (Anpassung AuG)

privatim begrüsst es, dass die Nutzung des API-Systems durch das Bundesamt für Migration bzw. durch die zuständigen Grenzkontrollbehörden in einem Gesetz im formellen Sinne verankert werden soll. Aber: Das Schengener Informationssystem wurde nicht als Fahndungsmittel konzipiert, sondern soll ausschliesslich bei einem begründeten Verdacht im Rahmen einer sog. «One-to-one»-Abgleichung zum Einsatz kommen.

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