Für privatim ist diese Vorlage problematisch.vDer Kreis derjenigen Personen, die in den Informationssystemen des Bundes im Bereich Sport erfasst werden könnten, ist viel zu gross und zu unbestimmt. Insbesondere besteht kein Anlass, die Daten von Hobbysportlern und Kindern ohne deren Einverständnis respektive ohne das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter zu erfassen.
Vernehmlassung Informationssysteme Sport
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