Bei der Registrierung von Krebserkrankungen fallen sehr sensitive Personendaten an, für deren Bearbeitung aus datenschutzrechtlicher Sicht eine hinreichend bestimmte und demokratisch legitimierte Gesetzesgrundlage erforderlich ist. Nur wenige kantonale Krebsregister verfügen jedoch über eine solche Rechtsgrundlage, weshalb wir die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen ausdrücklich befürworten. Gleichwohl gibt es verschiedene Ungereimtheiten.
Vernehmlassung Krebsregistrierungsgesetz
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