Vernehnlassungsantwort zur Änderung des AHV-Gesetzes

privatim stellt fest, dass die Vorlage aus der Perspektive der Kantone keinen Mehrwert bringt und aus Sicht des Datenschutzes die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben der Verwaltungen müsste für die Verwendung der AHV-Nummer eine klare Ausgangslage geschaffen werden, welche die rechtlichen, organisatorischen und technischen Aspekte glei­chermassen berücksichtigt. Dies ist nur teilweise der Fall.

Lesen Sie die vollständige Vernehmlassungsantwort hier.

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