Verwendung der AHV-Nummer mit hohen Risiken verbunden

Medienmitteilung

 

 

 

Verwendung der AHV-Nummer mit hohen Risiken verbunden

In über 14’000 staatlichen Datenbanken wird heute als zusätzlicher Personenidentifikator die AHV-Nummer (AHVN13) eingesetzt. Ein Gutachten der ETH Zürich zeigt, dass die damit verbundenen Risiken für den Schutz und die Sicherheit von Bürgerdaten hoch sind. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten, Mitglieder von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangen deshalb von den Kantonsregierungen, auf die weitere Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator zu verzichten.

privatim macht seit langem darauf aufmerksam, dass der umfassende Einsatz der AHV-Nummer in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Das Gutachten, das David Basin, Professor für Informationssicherheit an der ETH Zürich, nun vorlegt, macht das Ausmass der Risiken deutlich und zeigt, dass diese mit der immer breiteren Verwendung der Sozialversicherungsnummer weiter zunehmen.

Vorname, Name und Geburtsdatum genügen, um 99,98 Prozent der Bevölkerung eindeutig zu identifizieren. Dass zurzeit in über 14’000 staatlichen Datenbanken zusätzlich auch die AHV-Nummer als eindeutiger Identifikator Verwendung findet, erhöht die Verknüpfbarkeit von Personendaten und damit die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung. Dazu kommt, dass die Sicherheitsmassnahmen bei vielen dieser Datenbanken ungenügend sind. Sie können somit ein leichtes Ziel von Hackerangriffen werden. Die Daten die dabei in falsche Hände geraten würden, liessen sich ohne weiteres mit zusätzlichen heiklen Informationen über Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen.

Prof. Basin zeigt in seiner Analyse, dass die im Rahmen von eGovernment-Initiativen verfochtene Einführung der AHV-Nummer als Einheits-Personenidentifikator aus Sicht der Sicherheit und des Schutzes von Personendaten unverantwortlich ist.

privatim hat sich bereits verschiedentlich dafür ausgesprochen, anstelle der AHV-Nummer sektorielle Personenidentifikatoren einzusetzen, so wie es das Gesetz beim elektronischen Patientendossier und beim Handelsregister vorsieht. Prof. Basin weist in seinem Gutachten nach, dass dies zwar die Missbrauchsrisiken auf einen Sektor beschränken kann, aber noch keine genügende Sicherheit bietet. privatim schliesst sich deshalb seinen Schlussfolgerungen an: Es sind zukünftig nur noch sektorielle Personenidentifikatoren einzuführen, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind, sondern eine Verbindung nur über speziell gesicherte Prozesse ermöglichen. Mit diesem Ansatz können die mit der zunehmenden Verwendung der AHV-Nummer bereits bestehenden Risiken für die Privatsphäre zukünftig substantiell verringert werden.

Es liegt nun am Bundesrat, auf Bundesebene die Konsequenzen aus der vorliegenden umfassenden Risikoanalyse zu ziehen. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten als Mitglieder von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, wenden sich gleichzeitig  auch an die Kantonsregierungen und fordern diese auf, die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger auf der Ebene ihrer Kantone wahrzunehmen und die weitere Verbreitung der Verwendung der AHV-Nummer in den Datenbanken zu stoppen.

Das Gutachten von Prof. Dr. David Basin, ETH Zürich, wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Auftrag gegeben und ist auf den Websiten des BJ und des EDÖB abrufbar.

Auskunft erteilt: Bruno Baeriswyl, Mitglied des Büros von privatim, Datenschutz-beauftragter des Kantons Zürich,
043 259 25 32, Bruno.Baeriswyl@dsb.zh.ch

 

Verwandte Artikel

Freier Fluss der Daten UN... Das Europäische Parlament hat eine Strategie für den digitalen Handel verabschiedet. Mit einem Initiativbericht soll die europäische Kommission verpflichtet werden, den globalen digitalen Marktzugang und den Nutzen für EU-Verbraucher
Vernehmlassung zur Änder... Stellungnahme von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler,
Vernehmlassung zur Änder... Vernehmlassung von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, zur Vorlage «Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» bezüglich dem Verhältnis zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Datenschutzrecht.
digma 2011.3 Aus den Datenschutzbehörden Die News in digma 2011.3 enthalten neben den üblichen Angaben zu den personellen Änderungen in den Datenschutzbehörden der Kantone und zu den Gesetzgebungsprojekten einen
Digitale Zusammenarbeit: ... Der weitgehende Lockdown zur Bewältigung der Corona-Krise hatte (und hat teils noch immer) aus Datenschutzsicht zwei Abweichungen vom gewohnten Zustand zur Folge: Einerseits konnte die stets erforderliche
Vernehmlassung E-Patiente... eHealth ist ein Vorhaben von nationaler Bedeutung, weshalb eine Koordination notwendig ist, um zu vermeiden, dass einzelne, isolierte Projekte entstehen und sich später heraus stellt, dass diese
Private sollen via App Sc... Walliser Baumeister haben eine App entwickelt, mit der Privatpersonen verdächtige Baustellen den Behörden melden können. Datenschützer melden Bedenken an. 6.3.18, 20 Minuten
LEITFADEN der Datenschutz... Auch eidgenössische Wahlen und Abstimmungen werden von den Kantonen durchgeführt. Die US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen haben gezeigt, dass die digitalisierte Welt neue Möglichkeiten zur gezielten Einflussnahme auf Wählerinnen und
Vernehmlassung Informatio... Für privatim ist diese Vorlage problematisch.vDer Kreis derjenigen Personen, die in den Informationssystemen des Bundes im Bereich Sport erfasst werden könnten, ist viel zu gross und zu
Totalrevision Bundesgeset... Vernehmlassung: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs Nach dem erläuternden Bericht verfolgt die vorgelegte Gesetzesrevision insbesondere das Ziel, eine solide gesetzliche