Verwendung der AHV-Nummer mit hohen Risiken verbunden

Medienmitteilung

 

 

 

Verwendung der AHV-Nummer mit hohen Risiken verbunden

In über 14’000 staatlichen Datenbanken wird heute als zusätzlicher Personenidentifikator die AHV-Nummer (AHVN13) eingesetzt. Ein Gutachten der ETH Zürich zeigt, dass die damit verbundenen Risiken für den Schutz und die Sicherheit von Bürgerdaten hoch sind. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten, Mitglieder von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangen deshalb von den Kantonsregierungen, auf die weitere Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator zu verzichten.

privatim macht seit langem darauf aufmerksam, dass der umfassende Einsatz der AHV-Nummer in den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Das Gutachten, das David Basin, Professor für Informationssicherheit an der ETH Zürich, nun vorlegt, macht das Ausmass der Risiken deutlich und zeigt, dass diese mit der immer breiteren Verwendung der Sozialversicherungsnummer weiter zunehmen.

Vorname, Name und Geburtsdatum genügen, um 99,98 Prozent der Bevölkerung eindeutig zu identifizieren. Dass zurzeit in über 14’000 staatlichen Datenbanken zusätzlich auch die AHV-Nummer als eindeutiger Identifikator Verwendung findet, erhöht die Verknüpfbarkeit von Personendaten und damit die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung. Dazu kommt, dass die Sicherheitsmassnahmen bei vielen dieser Datenbanken ungenügend sind. Sie können somit ein leichtes Ziel von Hackerangriffen werden. Die Daten die dabei in falsche Hände geraten würden, liessen sich ohne weiteres mit zusätzlichen heiklen Informationen über Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen.

Prof. Basin zeigt in seiner Analyse, dass die im Rahmen von eGovernment-Initiativen verfochtene Einführung der AHV-Nummer als Einheits-Personenidentifikator aus Sicht der Sicherheit und des Schutzes von Personendaten unverantwortlich ist.

privatim hat sich bereits verschiedentlich dafür ausgesprochen, anstelle der AHV-Nummer sektorielle Personenidentifikatoren einzusetzen, so wie es das Gesetz beim elektronischen Patientendossier und beim Handelsregister vorsieht. Prof. Basin weist in seinem Gutachten nach, dass dies zwar die Missbrauchsrisiken auf einen Sektor beschränken kann, aber noch keine genügende Sicherheit bietet. privatim schliesst sich deshalb seinen Schlussfolgerungen an: Es sind zukünftig nur noch sektorielle Personenidentifikatoren einzuführen, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind, sondern eine Verbindung nur über speziell gesicherte Prozesse ermöglichen. Mit diesem Ansatz können die mit der zunehmenden Verwendung der AHV-Nummer bereits bestehenden Risiken für die Privatsphäre zukünftig substantiell verringert werden.

Es liegt nun am Bundesrat, auf Bundesebene die Konsequenzen aus der vorliegenden umfassenden Risikoanalyse zu ziehen. Die kantonalen Datenschutzbeauftragten als Mitglieder von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, wenden sich gleichzeitig  auch an die Kantonsregierungen und fordern diese auf, die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger auf der Ebene ihrer Kantone wahrzunehmen und die weitere Verbreitung der Verwendung der AHV-Nummer in den Datenbanken zu stoppen.

Das Gutachten von Prof. Dr. David Basin, ETH Zürich, wurde vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Auftrag gegeben und ist auf den Websiten des BJ und des EDÖB abrufbar.

Auskunft erteilt: Bruno Baeriswyl, Mitglied des Büros von privatim, Datenschutz-beauftragter des Kantons Zürich,
043 259 25 32, Bruno.Baeriswyl@dsb.zh.ch

 

Verwandte Artikel

Was Sie über die Zeitenw... Ab 25. Mai gilt die neue Datenschutzverordnung der EU, die den Bürgern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten im digitalen Raum zurückgeben will. Was bringt die Reform
Vernehnlassungsantwort zu... privatim stellt fest, dass die Vorlage aus der Perspektive der Kantone keinen Mehrwert bringt und aus Sicht des Datenschutzes die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und
Schweizer Firmen behandel... Anspruch und Realität in Bezug auf Datenschutz klaffen in Schweizer Unternehmen auseinander, zeigt eine ZHAW-Studie. Demnach stellen KMU kaum entsprechende Ressourcen zur Verfügung. In 70 Prozent der
Europe’s enforcement pa... A new report by the Irish Council for Civil Liberties (ICCL) uncovers a paralysis at the heart of the EU General Data Protection Regulation (GDPR) and reveals
Publikation: Übermittlun... Private Organisationen, die gemäss dem zwischen der Schweiz und den USA geltenden Data Privacy Framework zertifiziert sind, haben ein angemessenes Datenschutzniveau. Privatim gibt für kantonale und kommunale
Verwendung der AHV-Nummer... Medienmitteilung       Verwendung der AHV-Nummer mit hohen Risiken verbunden In über 14’000 staatlichen Datenbanken wird heute als zusätzlicher Personenidentifikator die AHV-Nummer (AHVN13) eingesetzt. Ein Gutachten
Die falsche Dramaturgie Das EU-Parlament lädt Facebook-Chef Mark Zuckerberg zur Anhörung – redet dann aber lieber selbst. So vertun die Politiker eine ebenso seltene wie wertvolle Chance. Nach etwa 40 Minuten
Yuval Noah Harari: the wo... Today, for the first time in human history, technology makes it possible to monitor everyone all the time. 20.3.20, Financial Times
Telltale Heart The computer that keeps you alive can also, quite litteraly, put you in jail. The use of wearable and bio-technology — like a pacemaker — as evidence
Digitalisierung und mediz... Überlebt das medizinische Berufsgeheimnis die Digitalisierung? privatim schlägt Lösungen vor Viele Ärzte und Spitäler lagern die elektronische Verwaltung, Archivierung und Bearbeitung ihrer Patientendaten an Dritte aus. Mit