Der Bundesrat will mit dem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) und dem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) den Nationalen Aktionsplan gegen Terrorismus des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) umsetzen. privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, sieht bei beiden Vorlagen Nachholbedarf im Bereich Datenschutz. Insbesondere die Vorlage PMT nimmt zu wenig auf die kantonalen Rechtsgrundlagen Rücksicht. Zudem darf bezweifelt werden, dass mit dem vom Bundesrat vorgelegten Mantelerlass die zwingend notwendige Rechtssicherheit hergestellt sowie die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch fedpol gewährleistet werden kann.
Der Bundesrat will den Behörden wirksame Instrumente geben, um terroristische Anschläge bekämpfen zu können. Ein Element dazu stellt die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Stoffen dar, welche zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Die Vermarktung und Verwendung von Vorläuferstoffen ist in der Europäischen Union seit 2014 reglementiert. Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat nun ebenfalls mit einer Gesetzgebung nachzieht, damit die Schweiz nicht als einziges Land in Europa dasteht, in dem diese Stoffe uneingeschränkt erhältlich sind. privatim stimmt der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage zur Reglementierung des Zugangs privater Personen zu Vorläuferstoffen und den damit einhergehenden Datenbearbeitungen grundsätzlich zu. Jedoch sind diverse Bestimmungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips bzw. Bestimmtheitsgebots zu offen formuliert. Hier besteht aus Sicht von privatim Nachholbedarf. Es muss bereits auf formell-gesetzlicher Stufe klar sein, wie Begriffe zu verstehen und die einzelnen Bestimmungen auszulegen sind.
Mit der Vorlage PMT will der Bundesrat das polizeiliche Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit ausserhalb des Bereichs der Strafverfolgung verstärken. Die vorgeschlagenen Massnahmen befinden sich in einer neu geschaffenen Zone, die zwischen der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Informationsbeschaffung liegt. Der Bundesrat will die neuen polizeilichen Massnahmen in bestehende Erlasse integrieren. Fedpol soll für den Erlass der Massnahme zuständig sein, die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug. Die Vorlage PMT nimmt zu wenig Rücksicht auf die Bestimmungen des kantonalen Bedrohungsmanagements, welche die polizeiliche Informationsbeschaffung und den Informationsaustausch mit anderen Behörden ausserhalb bzw. vor Eröffnung eines Strafverfahrens überhaupt ermöglicht. privatim kritisiert zudem die Ausgestaltung der Vorlage PMT als Mantelerlass. Bereits heute sind die Kompetenzen von fedpol in zahlreichen Spezialerlassen verstreut und die damit verbundenen Datenbearbeitungen auf zahlreiche Datenbanken und Applikationen verteilt. Mit der nun präsentierten Vorlage wird diese rechtssystematisch zersplitterte Normlandschaft noch zusätzlich angereichert. Es ist zu bezweifeln, dass mit dem vorliegenden Mantelerlass die zwingend notwendige Rechtssicherheit hergestellt sowie die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch fedpol gewährleistet werden kann. privatim empfiehlt, dass die Kompetenzen von fedpol stattdessen in einem eigenen Erlass transparent und übersichtlich zu regeln.
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT): Vernehmlassungsantwort privatim
Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG): Vernehmlassungsantwort privatim