Verwendung der AHV-Versichertennummer

Generelle Verwendung der AHV-Versichertennummer

Aus Sicht des Datenschutzes ist die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen als genereller Personenidentifikator durch eine sorgfältige Gesetzgebungsarbeit demokratisch zu legitimieren. Der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz verpflichtet den Gesetzgeber, das Grundrecht auf Datenschutz in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung zu bringen (weiterlesen).

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