Keine Bekanntgabe von medizinischer Daten auf Vorrat

Die Einführung von Fallkostenpauschalen zur Abrechnung von Spitalleistungen ab 2012 darf nicht zu einer Aushöhlung des Arzt- und Patientengeheimnisses führen. privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangt, dass in den neuen Tarifverträgen die notwendigen datenschutzrechtlichen Schranken geschaffen werden, damit die Spitäler nicht medizinische Daten auf Vorrat an die Krankenkassen weitergeben müssen (weiterlesen).

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