privatim verabschiedet Resolution zu internationalen Cloud-Lösungen

Die Auslagerung von sensitiven Personendaten durch öffentliche Organe in Cloud-Lösungen internationaler Anbieter ist in den meisten Fällen unzulässig, wie privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, in der heute publizierten Resolution festhält.

Auch bei öffentlichen Organen steigt das Interesse an zur Nutzung bereit gestellter Anwendungen, sogenannter «Software-as-a-Service» («SaaS»). Öffentliche Organe tragen eine besondere Verantwortung für die Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Werden Datenbearbeitungen an Dritte ausgelagert, müssen der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet bleiben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf besonders schützenswerten Personendaten oder solchen, die einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterstehen.

Bei global operierenden Unternehmen ist es für Schweizer Behörden schwierig, die Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Pflichten bezüglich Datenschutzvorgaben sowie die Umsetzung der technischen Massnahmen zu kontrollieren. Die Nutzung von SaaS-Lösungen stellt damit einen erheblichen Kontrollverlust dar. Unterstehen Daten einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht, kann nicht jeder Dritte für die Auslagerung als Hilfsperson beigezogen werden. Der seit 2018 geltende CLOUD Act kann US-Anbieter verpflichten, Daten ihrer Kunden an US-Behörden herauszugeben, ohne die entsprechende internationale Rechtshilfe einzuhalten. Dies gilt auch für Daten, die in Schweizer Rechenzentren gespeichert sind.

Privatim hält in der Resolution als Ergebnis fest, dass die Nutzung von SaaS-Lösungen internationaler Anbieter für öffentliche Organe nur dann zulässig ist, wenn die besonders schützenswerten oder einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterstehenden Personendaten vom entsprechenden Organ selbst verschlüsselt werden. Der Cloud-Anbieter darf dabei keinen Zugang zum Schlüssel haben.

Link zur Resolution

 

Bern, 24. November 2025

 

Für Fragen stehen zur Verfügung:
Dr. iur. Dominika Blonski, Vizepräsidentin von privatim, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, datenschutz@dsb.zh.ch, 044 360 99 22
Martine Stoffel, membre du bureau de privatim, préposée cantonale à la transparence et à la protection des données du canton Fribourg, martine.stoffel@fr.ch, 079 123 58 95

Verwandte Artikel

Stand der Revisionen der ... Aufgrund der Datenschutzrevisionen in Europa – vor allem die Modernisierung der Europarats-Konvention 108+ und der Erlass der schengen-relevanten EU-Richtlinie 2016/680 für die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit –
Vernehmlassung Krebsregis... Bei der Registrierung von Krebserkrankungen fallen sehr sensitive Personendaten an, für deren Bearbeitung aus datenschutzrechtlicher Sicht eine hinreichend bestimmte und demokratisch legitimierte Gesetzesgrundlage erforderlich ist. Nur wenige
Cambridge Analytica nun a... Neben britischen Ermittlungen gerät das Datenanalyse-Unternehmen nun auch ins Visier amerikanischer Behörden. Doch trotz sich erhärtender Beweise streiten die Verantwortlichen weiterhin jede Schuld ab. 16.05.18, Frankfurter Allgemeine
Die Angst vor der digital... Täglich hinterlassen wir im Netz unsere Daten. Das Link Institut hat im Auftrag der SRG eine Befragung durchgeführt. 21.11.18, SRF
Snowden’s new app t... Your digital security, any sufficiently paranoid person will remind you, is only as good as your physical security. The world’s most sensitive users of technology, like dissidents, activists, or journalists in
Zwei neue Vorlagen zur Be... Der Bundesrat will mit dem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) und dem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung
Private sollen via App Sc... Walliser Baumeister haben eine App entwickelt, mit der Privatpersonen verdächtige Baustellen den Behörden melden können. Datenschützer melden Bedenken an. 6.3.18, 20 Minuten
digma 2011.3 Aus den Datenschutzbehörden Die News in digma 2011.3 enthalten neben den üblichen Angaben zu den personellen Änderungen in den Datenschutzbehörden der Kantone und zu den Gesetzgebungsprojekten einen
Facebook darf Nicht-Mitgl... Ein belgisches Gericht verbietet Facebook, Surfdaten von Nutzern zu erfassen, die keinen Account bei dem Social Network haben. Dem Unternehmen bleibt nur sehr wenig Zeit, das Urteil
«Ist die Contact-Tracing... Die Corona-Krise stellt auch den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Der abtretende Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl gab am Dienstag ein letztes Mal vor den Medien Auskunft. 28.4.20, NZZ