Vernehmlassung Publikationsgesetz

privatim begrüsst es, dass die Publikation von Personendaten auf einer online zugänglichen Plattform nur dann zulässig sein soll, wenn dies in einem Gesetz im formellen Sinne vorgesehen ist. Zu berücksichtigen gilt es in diesem Zusammenhang jedoch, dass die meisten der bestehenden Publikationsbestimmungen für die Printwelt erlassen worden sind.

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