Bundesbeschluss über biometrische Pässe und Ausweise

Stellungnahme zum Bundesbeschluss über biometrische Pässe und Ausweise vom 13. Juni 2008

Dem Wortlaut nach wird das Gesetz kein Verbot der Verwendung von ISA-Daten zu Fahndungszwecken enthalten. Vielmehr erlauben die neuen Bestimmungen einen Zugriff auf diese Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bzw. zur Identifikation von Personen. In der Gesamtbetrachtung enthalten die neuen Bestimmungen umfassende Kompetenzen des Bundesrates, privaten Unternehmen sowie Bundesbehörden im Sinne des DSG Zugriffsrechte in Bezug auf die ISA-Daten zu gewähren. Dies, obwohl die Berechtigung einer Behörde im Einzelfall aufgrund der Sensibilität der gespeicherten Personendaten jeweils in einem formellen Gesetz zu regeln wäre.

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