Totalrevision Bundesgesetz betreffend Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Vernehmlassung: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Nach dem erläuternden Bericht verfolgt die vorgelegte Gesetzesrevision insbesondere das Ziel, eine solide gesetzliche Grundlage für die Anwendung neuer Technologien im Bereich der Fernmeldeüberwachung zu bilden. Dies scheint jedoch nicht in allen Bereichen gelungen zu sein. Vielmehr zeigen sich nach Ansicht der Vereinigung der Schweizerischen Datenschützer gravierende Verschlechterungen im Vergleich zum geltenden Recht, die überdies im erläuternden Bericht nicht thematisiert werden.

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